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Vertrag in Polen, Vertragspartner aus Polen, polnisches Recht, Kaufen in Polen, Liefern in Polen

Kurzer Überblick (Overview)

Deutsche Unternehmen, die in Polen tätig sind oder mit polnischen Partnern Verträge abschließen, stehen im Jahr 2025 vor erheblichen vertragsrechtlichen Risiken, die durch Unterschiede zwischen dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem polnischen Kodeks cywilny (k.c.) verstärkt werden. Zu den sieben größten Risiken zählen: erstens die Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das auf polnische Zulieferer auswirkt; zweitens die Berechnung von Verzugszinsen nach Art. 481 k.c., die höher ausfallen können als im deutschen Recht; drittens die Gewährleistungspflichten unter der polnischen Rękojmia (Art. 556-576 k.c.), die in B2B-Verträgen modifizierbar sind; viertens die kontraktuelle Haftung nach Art. 471 k.c., die eine verschuldensabhängige Verantwortung mit Beweislastumkehr einschließt; fünftens steuerliche Implikationen wie PCC, CIT, die polnische Umsatzsteuer (VAT) und umweltrechtliche Pflichten wie BDO/ROP in grenzüberschreitenden Verträgen; sechstens Währungsrisiken bei Zahlungen in polnischen Złoty (PLN); und siebtens die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG), das Vorrang hat und Risiken durch abweichende Regelungen birgt. Diese Risiken können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen und steuerlichen Nachzahlungen führen, insbesondere für Mittelständler und Konzerne. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen ist essenziell, um Haftungen zu minimieren und Compliance zu gewährleisten. Diese Darstellung entspricht dem Rechtsstand vom 19. November 2025 nach polnischem und deutschem Recht.

Deutsche Unternehmen, die Verträge mit polnischen Lieferanten schließen oder ein Geschäft in Polen 2025 planen, unterschätzen häufig die Besonderheiten des polnischen Vertragsrechts (polnisches Vertragsrecht, Kodeks cywilny) im Vergleich zum deutschen BGB. Für grundlegende Fragen zur Vertragsschließung verweisen wirh ergänzend auf den Beitrag „Mehr Sicherheit bei Vertragsschließung in Polen“.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) als grundlegendes Risiko in grenzüberschreitenden Verträgen mit Polen

Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), das sowohl in Deutschland als auch in Polen ratifiziert wurde, findet automatische Anwendung auf Kaufverträge zwischen Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Vertragsstaaten, sofern der Vertrag Warenlieferungen betrifft und keine Ausschlussklausel vereinbart ist. Gemäß Art. 1 CISG gilt es für Verträge, bei denen die Parteien ihren Sitz in Vertragsstaaten haben, was für deutsch-polnische Geschäfte zutrifft. Gerade bei Verträgen mit polnischen Lieferanten oder Abnehmern wird das CISG oft automatisch anwendbar, ohne dass deutsche Unternehmen dies aktiv wahrnehmen. Im Gegensatz zum deutschen BGB oder polnischen k.c. setzt das CISG auf einheitliche Regeln für den internationalen Warenkauf. Das birgt Risiken, weil das Übereinkommen zwar in Art. 78 einen Anspruch auf Zinsen vorsieht, aber weder konkrete Zinssätze noch typische Haftungsbegrenzungen detailliert regelt; hier bleibt viel Raum für Auslegung. Gerade deshalb sind eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine klare Absicherung beim Vertragsschluss in Polen entscheidend. In Polen gilt das CISG als völkerrechtlicher Vertrag gemäß Art. 91 der polnischen Verfassung unmittelbar und geht einfachem Gesetzesrecht vor. In Deutschland ist das BGB subsidiär anwendbar. Das CISG gilt als Teil des innerstaatlichen Rechts; das BGB greift dort ein, wo das Übereinkommen keine eigene Regelung enthält oder vertraglich abbedungen wird. Fehlende Kenntnis kann zu Streitigkeiten über Mängelhaftung führen, da Art. 35 CISG die Übereinstimmung der Ware mit dem Vertrag regelt, ohne die polnischen Rękojmia-Vorschriften zu übernehmen.

Praktische Beispiele und Wichtige Hinweise zur Risikominderung

In einem hypothetischen Fall aus dem Maschinenbau engagierte ein deutsches Mittelstandsunternehmen einen polnischen Zulieferer für Komponenten. Ohne CISG-Ausschlussklausel galt das Übereinkommen, und bei Lieferverzug forderte ein Gericht in Polen Schadensersatz nach Art. 74 CISG, was zu erheblichen Zahlungen führen konnte. Die Art der Schadenabwicklung kann zusätzlich polnische VAT-Korrekturen auslösen. Hätte der Vertrag das CISG ausgeschlossen und deutsches Recht gewählt, wäre die Haftung nach § 280 BGB beschränkt gewesen. Ein weiteres hypothetisches Szenario betrifft den Automobilsektor: Ein deutscher Hersteller importierte Teile aus Polen; bei Mängeln haftete er nach Art. 39 CISG nur, wenn der Mangel rechtzeitig gerügt wurde, was zu einer Reduzierung der Ansprüche führen konnte. Was, wenn der Vertrag keine Rechtswahlklausel enthält? Dann gilt CISG automatisch, und steuerliche Konsequenzen wie die polnische Körperschaftsteuer (CIT) auf Gewinne in Polen (Regelsteuersatz 19 Prozent, ggf. 9 Prozent für kleine Steuerpflichtige) können hinzutreten, falls die Tätigkeit des Unternehmens in Polen als Betriebsstätte im Sinne des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens qualifiziert wird.

Für die praktische Durchsetzung von Zahlungsansprüchen verweise ich auf meinen Beitrag „Durchsetzung von Geldansprüchen in Polen: Rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmer und Unternehmen“ sowie auf den Leitfaden „Forderungsanmeldung in polnischen Insolvenzverfahren“.

Deutsche Unternehmen sollten stets eine explizite Rechtswahlklausel einbauen, die in der Regel deutsches Recht (BGB) bevorzugt, und Gerichtsstandsvereinbarungen treffen, um im Streitfall möglichst vor deutschen Gerichten verhandeln zu können. Regelmäßige Audits der Verträge auf CISG-Konformität sind ratsam, insbesondere bei Lieferketten mit polnischen Elementen.

Risiken durch Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem deutschen LkSG für Unternehmen in Polen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft seit dem 1. Januar 2023, verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab 2024 zu umfassenden Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten, einschließlich polnischer Zulieferer. Gemäß § 3 LkSG müssen Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifiziert, präventiv bekämpft und berichtet werden, was für Geschäfte in Polen relevante Auswirkungen hat, da polnische Unternehmen als direkte Zulieferer betroffen sind. Im polnischen Recht gibt es keine vergleichbare Regelung, doch aufgrund der in die Lieferkette hineinwirkenden Pflichten des LkSG unterliegen deutsche Unternehmen auch für Verstöße ihrer polnischen Zulieferer aufsichtsrechtlichen Risiken (BAFA-Prüfungen, Bußgelder, möglicher Ausschluss von Vergabeverfahren), etwa bei Arbeitsrechtsverletzungen nach dem polnischen Kodeks pracy. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) wurde im Juni 2024 verabschiedet und ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Nach der sogenannten „Stop-the-Clock-Richtlinie“ müssen die Mitgliedstaaten die CSDDD nun bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen; die materiellen Pflichten gelten gestaffelt ab dem 26. Juli 2028 bzw. 26. Juli 2029 für unterschiedliche Unternehmensgrößen. Verstöße gegen das LkSG führen primär zu öffentlich-rechtlichen Sanktionen, wie Bußgeldern bis zu 8 Millionen Euro beziehungsweise bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, nicht zu einem neuen eigenen zivilrechtlichen Haftungstatbestand. Zivilrechtliche Ansprüche stützen sich weiterhin auf allgemeines Delikts- und Vertragsrecht.

Einen vertieften Überblick über umwelt- und abfallrechtliche Compliance-Pflichten in Polen finden Sie im Beitrag „BDO Polen 2026: Pflichten, Gebühren, Reporting und ROP (EPR)”.

Branchenspezifische Fallstudien und Strategien zur Vermeidung

Ein deutsches Textilunternehmen mit polnischen Nähereien vernachlässigte LkSG-Prüfungen; bei Entdeckung von Zwangsarbeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) resultierten öffentlich-rechtliche Sanktionen, ergänzt durch steuerliche Korrekturen bei der polnischen Körperschaftsteuer (CIT), etwa im Zusammenhang mit zuvor fehlerhaft erfassten oder nicht deklarierten Einkünften (Regelsteuersatz 19 Prozent). In einem „Was-wäre-wenn“-Szenario: Bei fristgerechter Risikoanalyse hätte das Unternehmen Lieferantenverträge angepasst und Haftung minimiert. Ein weiteres Beispiel aus der Elektronikbranche: Ein Konzern importierte Komponenten aus Polen; Umweltverstöße führten zu Schadensersatzansprüchen auf Basis allgemeinen Rechts, inklusive VAT auf Reparaturkosten (Regelsteuersatz 23 Prozent in Polen).

Unternehmen sollten Lieferanten-Audits durchführen und Klauseln zur LkSG-Compliance in Verträge einbauen. Bei Unsicherheiten empfehlen sich Beratungen mit polnischen Anwälten, um lokale Arbeitsrechte einzuhalten.

Verzugszinsen nach polnischem Recht (Art. 481 k.c.) – Risiko für deutsche Unternehmen in Verträgen mit polnischen Lieferanten

In polnischen Verträgen regelt Art. 481 § 1 k.c. die Verzugszinsen, die bei Zahlungsverzug automatisch anfallen und höher sein können als die deutschen nach § 288 BGB. Der gesetzliche Verzugszinssatz nach Art. 481 § 2 k.c. entspricht dem Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank zuzüglich 5,5 Prozentpunkten (Stand: November 2025 ca. 9,75 Prozent p.a. – Formel: Referenzzinssatz der NBP + 5,5 Prozentpunkte). Die maximal zulässigen Verzugszinsen dürfen das Doppelte dieses Satzes nicht überschreiten (sog. ‘odsetki maksymalne za opóźnienie’). Diese Regelung gilt für alle vertraglichen Forderungen, unabhängig von Verschulden, und kann in grenzüberschreitenden Verträgen anwendbar sein, wenn polnisches Recht gewählt wird. Im deutschen Recht ist die Haftung ähnlich, doch ohne automatische Höchstgrenze, was zu Abweichungen führt. Fehlende Vereinbarungen zu Zinsberechnung können zu gerichtlichen Streitigkeiten führen, da Gerichte in Polen streng auf Art. 481 k.c. pochen.

Szenarien und Präventive Maßnahmen

Ein deutsches Bauunternehmen verzögerte Zahlungen an einen polnischen Subunternehmer um 6 Monate; nach Art. 481 k.c. fielen Zinsen an, was zu erheblichen Zusatzkosten führen konnte. Hätte der Vertrag deutsches Recht spezifiziert, wären Zinsen nach § 288 BGB niedriger gewesen. In einem alternativen Szenario: Bei fristgerechter Zahlung entfielen Zinsen, doch bei vereinnahmten Verzugszinsen wären diese im Staat der Steueransässigkeit des Gläubigers grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig (z.B. in Polen mit einem Regelsteuersatz von 19 Prozent). Ein weiteres Beispiel aus dem Handel: Verzug bei Lieferzahlungen führte zu Zinsen und VAT-Korrekturen – die anschließende Durchsetzung von Geldansprüchen in Polen folgt den Regeln der Zwangsvollstreckung und des europäischen Vollstreckungsrechts.

Zur Frage der Verjährung von Zins- und Zahlungsansprüchen verweise ich auf meinen Beitrag „Verjährung von Ansprüchen in Polen“.

Deutsche Firmen sollten feste Zahlungsfristen und Zinsobergrenzen vereinbaren, um polnische Sätze zu umgehen. Regelmäßige Überwachung von Zahlungsströmen ist essenziell.

Gewährleistung nach polnischem Recht (Rękojmia) – Unterschiede zum BGB für deutsche Unternehmen

Die polnische Rękojmia gemäß Art. 556-576 k.c. verpflichtet den Verkäufer zur Haftung für Mängel, die bei Übergabe vorliegen, grundsätzlich für zwei Jahre ab Übergabe – ähnlich wie die regelmäßige zweijährige Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Die Besonderheiten der Mängelhaftung bei Wohnraummietverhältnissen erläutere ich im Detail im Beitrag „Das polnische Mietrecht für Wohnimmobilien: Eine Analyse für Unternehmen und Selbständige“.

Im unternehmerischen Verkehr (B2B) kann die Rękojmia nach Art. 558 § 1 k.c. jedoch vertraglich weitgehend eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, mit Ausnahmen insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im Unterschied zur deutschen Gewährleistung nach § 437 BGB umfasst die Rękojmia auch versteckte Mängel, und der Käufer hat Rechte auf Reparatur, Preisreduktion oder Rücktritt. In internationalen Kontexten kann CISG (Art. 35) subsidiär gelten, doch Gerichte in Polen priorisieren k.c. bei Inlandsgeschäften.

Case Studies aus der Praxis und „Was-wäre-wenn“-Analysen

Ein deutscher Maschinenhersteller lieferte defekte Geräte nach Polen; nach Art. 560 k.c. forderte der Käufer Rückerstattung plus Schadensersatz, inklusive VAT (Regelsteuersatz 23 Prozent). Bei Anwendung des BGB hätte die Haftung beschränkt sein können. Was, wenn Mängel erst nach einem Jahr entdeckt werden? In Polen haftet der Verkäufer weiter; Schadensersatzzahlungen können je nach Struktur zudem ertragsteuerliche Folgen (z.B. Körperschaftsteuer beim Empfänger) haben. Ein Branchenbeispiel aus der Lebensmittelindustrie: Mängelhafte Lieferungen führten zu Ansprüchen unter Rękojmia.

Unternehmen sollten Mängelhaftungsklauseln prüfen und Qualitätskontrollen verstärken, um Risiken zu mindern.

Kontraktuelle Haftung nach polnischem Recht (Art. 471 k.c.) und Vergleich mit deutschem Recht

Art. 471 k.c. normiert die vertragliche Haftung nach einem verschuldensabhängigen Modell mit Beweislastumkehr: Der Schuldner haftet für Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, sofern er nicht nachweist, dass die Pflichtverletzung auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat. Diese Haftung erstreckt sich auf alle Vertragspflichten und kann zu umfassenden Schadensersatzansprüchen führen, insbesondere bei fehlerhafter Dokumentation von Gesellschafterstrukturen (z.B. Gesellschafterbuch einer polnischen sp. z o.o.). In grenzüberschreitenden Fällen erkennen deutsche Gerichte die Anwendung polnischen Rechts an, was deutsche Firmen für polnische Partner haftbar macht. In der Praxis empfinden deutsche Unternehmen die Anwendung von Art. 471 k.c. oft als strenger, weil das Verschulden vermutet wird und der Schuldner sich aktiv entlasten muss; im deutschen Recht trägt der Gläubiger grundsätzlich die Beweislast für das Verschulden des Schuldners (§ 280 BGB).

Praktische Beispiele und Tipps

Ein deutsches Logistikunternehmen verursachte Verzögerungen in Polen; nach Art. 471 k.c. haftete es für den entstandenen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns. Bei deutschem Recht hätte Verschulden bewiesen werden müssen. Was passiert, wenn ein Fall höherer Gewalt (Force Majeure) eintritt? In Polen kann dies die Haftung zwar einschränken, schließt sie aber nicht in jedem Fall vollständig aus – entscheidend sind die vertraglichen Force-Majeure-Klauseln und der Nachweis der konkreten Umstände. Ein weiteres Szenario aus dem IT-Bereich: Softwarefehler führten zu Ansprüchen.

Vereinbaren Sie Haftungsobergrenzen und dokumentieren Sie Erfüllungspflichten sorgfältig.

Wie sich vertragliche Haftungsrisiken in der Organverantwortung widerspiegeln, zeige ich im Beitrag „Anfechtung von Beschlüssen der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats einer polnischen Gesellschaft“.

Steuerliche Risiken in Verträgen mit polnischen Partnern (PCC, CIT, VAT) für deutsche Unternehmen in Polen

Grenzüberschreitende Verträge unterliegen in Polen dem Podatek od czynności cywilnoprawnych (PCC) nach dem Ustawa o podatku od czynności cywilnoprawnych, Art. 1, mit Sätzen von 0,5 bis 2 Prozent auf Vertragswerte für enumerativ aufgeführte Rechtsgeschäfte wie Verkauf von Sachen oder Rechten sowie Darlehen, wenn in Polen abgeschlossen, unter Berücksichtigung zahlreicher Befreiungen und der Relation zu VAT. CIT (Regelsteuersatz 19 Prozent, ggf. 9 Prozent für kleine Steuerpflichtige) trifft Gewinne, und polnische Umsatzsteuer (VAT) mit einem Regelsteuersatz von 23 Prozent sowie reduzierten Sätzen von 8 und 5 Prozent auf Lieferungen. Im deutschen Recht gibt es keine mit der polnischen PCC vergleichbare Rechtsgeschäftsteuer. Ohne saubere steuerliche Strukturierung kann dies zu zusätzlichen Steuerbelastungen in Polen führen, die im Ergebnis wie eine Doppelbelastung wirken. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mildern dies, doch bei Nichteinhaltung drohen Nachzahlungen. Kommt es zur Insolvenz des polnischen Vertragspartners, wird das Risiko zusätzlich durch die Forderungsanmeldung in polnischen Insolvenzverfahren geprägt.

Für praktische Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung und zur Umsetzung der polnischen Mehrwertsteuerpflichten verweisen wir auf unseren Beitrag „Das Nationale e-Rechnungssystem (KSeF) ab dem 01.02.2026“.

Für deutsche Unternehmen in Polen kann die Kombination aus PCC, CIT und polnischer VAT bei unklar strukturierten Verträgen mit polnischen Geschäftspartnern schnell zu einer faktischen Doppelbelastung führen.

Anonymisierte Fälle und Alternativszenarien

Ein deutsches Unternehmen schloss einen Verkaufsvertrag in Polen ab; auf den Vertragswert fiel PCC an, zusätzlich CIT auf den in Polen erzielten Gewinn, sofern dort eine Betriebsstätte im Sinne des DBA vorlag. Wird der Vertrag dagegen vollständig „remote“ und ohne Inlandsanknüpfung geschlossen, kann PCC unter Umständen entfallen. Ein Bauvertrag führte zu VAT-Nachzahlungen.

Prüfen Sie Steuerdomizil und nutzen Sie DBA-Klauseln.

Währungsrisiken und Zahlungssicherung in polnisch-deutschen Verträgen

Zahlungen in Złoty bergen Wechselkursrisiken, reguliert durch polnisches Devisenrecht und EU-Vorschriften. Art. 358 k.c. erlaubt Umrechnung, doch Volatilität kann Verluste verursachen. Nach Art. 358 § 1 k.c. darf ein in Fremdwährung ausgedrückter Geldanspruch im Inland grundsätzlich in PLN beglichen werden, sofern Gesetz, Urteil oder Vertrag keine strikte Zahlung in der Fremdwährung vorschreiben. Im deutschen Recht gilt § 244 BGB ähnlich.

Beispiele und Risikomanagement

Ein Exporteur litt unter einer Abwertung des Złoty und musste erhebliche Wechselkursverluste sowie zusätzliche Umsatzsteuerkorrekturen (VAT) verkraften. Wird der Preis dagegen in Euro vereinbart, sinkt das Wechselkursrisiko für das Unternehmen deutlich.

Wie sich Wechselkurs- und Zahlungsrisiken in der Vollstreckungspraxis auswirken, wird genau im Beitrag „Eintreibung von Schulden in Polen – auf was Gläubiger achten sollten“ erläutert.
Der Einsatz von Hedging-Instrumenten ist in solchen Konstellationen ausdrücklich zu empfehlen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Vertragsrisiken in Polen 2025

1. Welche Auswirkungen hat das LkSG auf deutsche Firmen mit polnischen Lieferanten?

Das LkSG verpflichtet zu Due-Diligence-Prüfungen in Polen. Verstöße können zu öffentlich-rechtlichen Sanktionen durch das BAFA (Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren) führen. Polnische Partner müssen kooperieren, sonst droht faktisch die Beendigung der Zusammenarbeit. Compliance-Reports sind jährlich fällig.

2. Wie berechnen sich Verzugszinsen nach polnischem Recht?

Nach Art. 481 k.c. fallen Verzugszinsen automatisch an, deren Höhe sich aus dem Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank zuzüglich 5,5 Prozentpunkten ergibt (derzeit ca. 9,75 Prozent p.a.). Sie laufen ab dem Tag des Verzugs. Im Vergleich zu § 288 BGB liegen sie in der Praxis typischerweise höher. Vertraglich vereinbarte Zinssätze sind zulässig, dürfen aber die gesetzlich zulässigen Höchstzinssätze („odsetki maksymalne za opóźnienie”) nicht überschreiten.

3. Unterscheidet sich die Gewährleistung / Rękojmia in Polen vom deutschen Recht?

Ja, die Rękojmia (Art. 556–576 k.c.) gilt grundsätzlich für zwei Jahre ab Übergabe. Im deutschen Recht ergeben sich die Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB; im B2B-Bereich können sie vertraglich weitgehend modifiziert werden, vorbehaltlich der Grenzen des AGB-Rechts und § 444 BGB (kein Ausschluss bei Arglist). In beiden Systemen führen Mängel typischerweise zu Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt. Bei internationalen Warenkaufverträgen kann das CISG subsidiär gelten.

4. Welche Haftung besteht bei Vertragsverletzungen nach polnischem Recht?

Art. 471 k.c. macht haftbar verschuldensabhängig mit Beweislastumkehr. Schäden umfassen entgangenen Gewinn. Im BGB (§ 280) ist Verschulden erforderlich. Deutsche Gerichte anerkennen polnische Regelungen.

5. Müssen deutsche Unternehmen PCC-Steuer bei Verträgen in Polen zahlen?

Bei enumerativen Verträgen in Polen ja, bis 2 Prozent (Art. 1 PCC-Gesetz). Fernabschlüsse entfallen oft. DBA vermeidet Doppelbesteuerung. Nachzahlungen bei Nichteinhaltung möglich.

6. Wie wirkt sich die Anwendung des CISG bei deutsch-polnischen Verträgen aus?

CISG gilt automatisch (Art. 1), wenn deutsche und polnische Unternehmen einen Warenkaufvertrag schließen und das Übereinkommen nicht ausgeschlossen wurde. Es regelt insbesondere Mängelfragen in Art. 35 ff. CISG. Ausschlussklauseln sind empfehlenswert, wenn die Parteien stattdessen klar deutsches oder polnisches Kaufrecht anwenden wollen. Polnische Gerichte wenden das CISG bei grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen vorrangig an, solange keine wirksame Rechtswahl dagegen spricht.

7. Welche steuerlichen Risiken birgt VAT in Lieferketten in Polen?

In Polen unterliegen Lieferungen grundsätzlich der Umsatzsteuer (VAT) mit einem Regelsteuersatz von 23 Prozent. Je nach Konstellation ist ein Reverse-Charge-Verfahren möglich; bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Sanktionen, zusätzlich fällt Körperschaftsteuer (CIT) auf die erzielten Gewinne an.

8. Können Währungsrisiken in Verträgen minimiert werden?

Durch Zahlung in Euro oder Hedging. Art. 358 k.c. erlaubt Umrechnung. Volatilität kann Verluste verursachen. Feste Kurse vereinbaren.

9. Was tun bei Mängeln unter polnischer Rękojmia?

Rüge innerhalb Frist (Art. 563 k.c.). Rechte: Reparatur, Minderung. Frist: zwei Jahre. Deutsche Firmen prüfen Rechtswahl.

10. Gibt es Unterschiede in Produkthaftung in Polen?

Art. 449¹ k.c. macht Produzenten für fehlerhafte Produkte auf Gefährdungsbasis haftbar, ähnlich der verschuldensunabhängigen Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG. In grenzüberschreitenden Konstellationen greifen zusätzlich die einschlägigen EU-Richtlinien zur Produktsicherheit. Der ersatzfähige Schaden ist grundsätzlich umfassend (Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Grenzen).

11. Wie beeinflusst EU-Recht Lieferkettenrisiken 2025?

Die CSDDD führt harmonisierte zivilrechtliche Haftungsregeln ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen vorzusehen, einschließlich hoher Bußgeldrahmen (bis zu einem erheblichen Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes). Die polnische Umsetzung steht noch aus, muss aber nach aktueller Rechtslage bis zum 26. Juli 2027 erfolgen. Deutsche Unternehmen mit polnischen Lieferketten sollten ihre Vertrags- und Compliance-Strukturen bereits heute so ausrichten, dass sie sowohl LkSG- als auch künftige CSDDD-Anforderungen abdecken.

12. Welche Gerichtsstände wählen bei Verträgen in Polen?

Vorzugsweise deutsch, um polnische Prozesse zu vermeiden. EU-Verordnung 1215/2012 erlaubt Vereinbarungen. Andernfalls polnisch bei Inland.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend bergen Geschäfte in Polen 2025 für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken in Lieferketten durch LkSG-Pflichten, Verzugszinsen nach Art. 481 k.c., Gewährleistung unter Rękojmia (556-576 k.c.) und Haftung gemäß Art. 471 k.c., ergänzt durch steuerliche Belastungen wie PCC, CIT und VAT sowie CISG-Anwendungen. Eine differenzierte Rechtswahl, Compliance-Maßnahmen und Risikoanalysen sind unerlässlich, um Bußgelder, Schadensersatz und Nachzahlungen zu vermeiden. Vorstände sollten professionelle Beratung einholen, um langfristige Stabilität zu sichern.


Sollten Sie Fragen bezüglich der Vertragsrisiken für deutsche Unternehmen in Verträgen mit polnischen Partnern (Lieferketten, Verzugszinsen, Gewährleistung, Haftung) haben, können Sie uns unter der E-Mail kontakt@kancelaria-pozniak.pl oder unter der Telefonnummer +48 665 246 969 erreichen.