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Arbeitsrecht in Polen

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät die Anwaltskanzlei Piotr Poźniak LL.M. ihre Mandanten (sowohl polnische, als auch deutsche Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber) in folgenden Bereichen:

  • Beschäftigungsstruktur, Aufbau und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Umstrukturierung der Beschäftigung, Einzelentlassungen und Gruppenentlassungen
  • Mitarbeiter-Outsourcing
  • atypische (d. h. flexible) Beschäftigungsformen, einschließlich Zeitarbeit, zivilrechtliche Verträge
  • Durchführung von Gerichtsverfahren vor gemeinsamen Gerichten aller Instanzen und Vergleichsverhandlungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Anfertigung / Überprüfung / Ergänzung interner Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinien bzgl. Haftung und Nutzung von Firmeneigentum)
  • Vergütungs- und Bonussysteme für Angestellte
  • Angestelltenüberwachung und Schutz ihrer Privatsphäre (Probleme im Bereich der Nutzung von sozialen Netzwerken, E-Mails oder Überwachungsaufzeichnungen von Mitarbeitern)
  • Mobbing und Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • Diskriminierung in arbeitsrechtlichen Beziehungen, insbesondere im Hinblick auf die Vergütung ind berufliche Qualifikationen
  • Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter
  • Abwicklung von Arbeitsunfällen im Rahmen von Nachunfallverfahren und Arbeitnehmeransprüchen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Legalisierung der Arbeit und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Vorstandsmitgliedern (d. h. Arbeitserlaubnis, Visa, Aufenthaltskarten)
  • rechtlicher Beistand vor zuständigen Behörden in Sachen Arbeitserlaubnis und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Polen, inkl. Ausweisungsverfahren